Die Krankenhausreform ist umsetzbar!
Die AKG-Kliniken setzen sie schon um.
Erfahren Sie hier, wie die AKG-Kliniken schon heute die notwendigen Veränderungen in den Krankenhausstrukturen gestalten.
Die AKG-Kliniken setzen sie schon um.
Erfahren Sie hier, wie die AKG-Kliniken schon heute die notwendigen Veränderungen in den Krankenhausstrukturen gestalten.
Die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen entwickeln sich genauso dynamisch wie die Medizin selbst. Die Folge: Unsere Krankenhäuser stehen vor vielschichtigen Herausforderungen. Daher sind mutige Konzepte gefragt – einerseits um langfristig erfolgreich zu sein, andererseits um Lösungen dafür zu finden, die Versorgung sicherzustellen.
Die AKG-Kliniken erkennen den grundlegenden Wandel der Gesundheitsversorgung als Konsequenz aus dem demografischen Wandel und dem medizinisch-technischen Fortschritt in der Versorgung an. Schon heute stehen weder ausreichend Fachkräfte noch finanzielle Ressourcen für eine Fortsetzung der bisherigen Versorgung in den etablierten Strukturen zur Verfügung. Eine Verbindung von Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung kann dazu beitragen, dass die finanziellen Mittel dort allokiert werden, wo sie für die Versorgung tatsächlich benötigt werden. Voraussetzung dafür ist eine aktive Krankenhausplanung der Länder und eine fallunabhängige Vorhaltefinanzierung. Im Ergebnis müssen neue Formen der Zusammenarbeit in der Versorgung auch über die bisherigen Sektorengrenzen hinaus entwickelt werden, die eine zeitlich und räumlich unabhängige Verfügbarkeit der notwendigen Expertise und einen effizienteren Einsatz der knappen Personalressourcen ermöglichen.
Die AKG-Kliniken gehen mit ihren Projekten voran und entwickeln ihre Strukturen im Sinne einer grundlegend neuen Versorgungslandschaft weiter. Dabei sehen sie sich in der Verantwortung für eine abgestimmte und koordinierte Versorgung mit starkem regionalen Bezug im Sinne eines verantwortungsvollem Umgang mit PatientInnen und Mitarbeitenden.
Die Krankenhauslandschaft ist vielschichtig und jede Region hat andere Voraussetzungen. Wir sind überzeugt, dass genau hier die Chance besteht und die Reform für jede Region die individuelle Lösung bietet. Das zeigen wir exemplarisch.
Die Krankenhauslandschaft steht nicht wegen sondern trotz ausbleibender Reformgesetzgebung vor einschneidenden Veränderungen. Vor diesem Hintergrund unterstützen die AKG-Kliniken jede Reformbemühung, die eine verbindliche Rollenverteilung zwischen den Krankenhäusern fördert und eine Fokussierung der Krankenhäuser auf die jeweilige Versorgungsrolle erleichtert.
Das größte Risiko für die Sicherung der flächendeckenden Versorgung ergibt sich derzeit für die Krankenhäuser aus der großen Unsicherheit über die zukünftige Ausrichtung. Eine schnelle Verständigung auf das Zielbild der Krankenhausreform sollte daher im Mittelpunkt aller politischen Aktivitäten stehen. Dabei profitieren Patientinnen und Patienten genauso wie die Mitarbeitenden der Krankenhäuser.
Die Leistungsgruppensystematik sorgt für einen Einstieg in eine bundeseinheitliche Planungssprache und bietet eine gute Grundlage für eine schrittweise Ausdifferenzierung der Versorgungsrollen. Dafür ist eine systematische Weiterentwicklung sicherzustellen. Ausnahmeregelungen sind im Sinne der Versorgungssicherheit zeitlich befristet erforderlich, dürfen jedoch nicht zu einer Verwässerung der Anforderungen oder zu dauerhaften Abweichungen von der gemeinsamen Planungslogik führen. Nur dann kann eine bundesweit einheitliche und bürokratiearme Überprüfung der Strukturanforderungen sichergestellt werden und der bürokratische Aufwand bei der Rechnungsprüfung perspektivisch erheblich reduziert werden.
Mit der gesetzlichen Verankerung von Versorgungsleveln ist erstmals eine bundesweit einheitliche Definition von Versorgungsrollen verfügbar. Damit wird die regionale Zusammenarbeit in der Versorgung auf Basis einer transparenten Rollenverteilung erleichtert und eine bedarfsgerechte Steuerung der PatientInnenströme ermöglicht.
Die zwingende Notwendigkeit einer regionalen Koordinierungsfunktion ergibt sich aus den Erkenntnissen der Corona-Pandemie und den neuen Versorgungsleveln. Eine bedarfsgerechte und tragfähige Versorgung erfordert zukünftig eine verbindlich abgestimmte Zusammenarbeit verschiedener Versorgungslevel innerhalb einer Region. Hierbei sind bestehende Kapazitäten und Strukturen mit klarem regionalem Bezug sinnvoll zu nutzen. Je nach regionalen Gegebenheiten kommen verschiedene Akteure für diese Aufgabe in Betracht. Für eine funktionierende Zusammenarbeit vor Ort ist ein einheitliches Verständnis zum regionalen Wirkungskreis von herausragender Bedeutung und trägt zu gleichwertigen Versorgungsverhältnissen bei.
Die Vorhaltefinanzierung ist das Herzstück der Krankenhausreform. Für eine tragfähige Vorhaltefinanzierung braucht es eine bundesweit einheitliche Planungssprache, die mit den Leistungsgruppen und Versorgungsleveln implementiert wird. Eine echte fallunabhängige Vorhaltefinanzierung hat das Potential die stationäre Leistungserbringung grundlegend zu verändern. Sie sorgt für eine nachhaltige Reduzierung der bestehenden Mengenanreize und kann bei sinnvoller Ausgestaltung dazu beitragen, dass sich die Krankenhäuser auf ihre jeweilige Versorgungsrolle fokussieren können, ohne in wirtschaftliche Existenzprobleme zu geraten. Voraussetzung dafür ist eine fall- und rechnungsunabhängige Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung. Eine besondere Bedeutung kommt der Fortschreibung des Vorhaltebudgets zu. Hierbei sollte nicht auf Abrechnungskennzahlen, sondern vielmehr auf Morbiditätsparameter abgestellt werden. Aufgrund der fortscheitenden Ambulantisierung und dem Wegfall von Mengenanreizen ist insgesamt mit einem abnehmenden Abrechnungsvolumen im Krankenhausbereich zu rechnen. Mit abnehmenden Fallzahlen steigt jedoch die Bedeutung der Vorhaltefinanzierung an. Hierfür ist die Morbiditätsentwicklung ein geeigneter Indikator.
MEDIQON-Webseminar | Vorhaltevergütung: Struktureller Fehlanreiz oder echte Chance in der Krankenhausfinanzierung?
Aufzeichnung vom 05.9.2024
Themenschwerpunkte:
Referenten:
Dr. Dirk Elmhorst, Geschäftsführer MEDIQON GmbH
Nils Dehne, Geschäftsführer Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG)
Eine Reform der Notfallversorgung gehört zu den entscheidenden Erfolgsfaktoren für eine grundlegende Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland. Nur wenn in allen Teilen des Landes eine funktionsfähige und verlässliche Notfallversorgung gewährleistet und erlebt werden kann, erlangen auch darüberhinausgehende Strukturreformen das Vertrauen und Verständnis einer breiten Öffentlichkeit. Die vorgesehenen Instrumente einer abgestuften und integrierten Notfallversorgung sorgen für den dringend notwendigen Einstieg in eine sachgerechte PatientInnensteuerung in die jeweils bedarfsgerechten Versorgungslevel. Eine Notfallreform ist daher zeitlich und inhaltlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Krankenhausreform zu beschließen. Dabei ist auf eine konsistente Einbindung der bestehenden Notfallstufen sowie der zukünftigen Koordinierungsfunktion zu achten.
Struktureller Fehlanreiz oder echte Chance in der Krankenhausfinanzierung?
Referenten:
Dr. Dirk Elmhorst
Nils Dehne
Video ansehen (Aufzeichnung vom 05.9.2024)