AKG-Positionspapier zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Die Krankenhausreform ist umsetzbar!
Erstellt von:AKG Geschäftsstelle
Erstellt am:19.08.2024
Aktualisiert am:10.09.2024, 14:45

Der aktuelle Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein bedeutender Schritt hin zu einem nachhaltigen Versorgungssystem. Die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG) unterstützt die vorgesehenen Leistungsgruppen, die Vorhaltefinanzierung und die Koordinierungsfunktion als zentrale Instrumente dieser Reform von Beginn an und bringt sich aktiv für eine erfolgreiche und zügige Umsetzung ein. 

Die AKG-Kliniken empfehlen folgende Anpassungen des Gesetzentwurfs, um eine zügige Verabschiedung der Krankenhausreform zu ermöglichen: 

Echte Fallunabhängigkeit der Vorhaltefinanzierung herstellen
Die Vorhaltefinanzierung ist das Kernstück der Krankenhausreform. Voraussetzung für ihren Erfolg ist eine langfristig fallunabhängige Ausgestaltung. Es ist deshalb sinnvoll, das Vorhaltevolumen je Land und Leistungsgruppe für die ersten 10 Jahre zu garantieren. In diesem Zeitraum sollte ein wissenschaftliches Instrument für die fallunabhängige Fortschreibung des Vorhaltebudgets je Land und Leistungsgruppe anhand von Morbiditätsparametern entwickelt werden. 

>> Mehr dazu in unserem Podcast „Politik trifft Wirklichkeit - Ist die Vorhaltefinanzierung sinnvoll?“

Auszahlung des Vorhaltebudgets über einen Vorhaltefonds organisieren
Die vorgesehene Auszahlung des Vorhaltebudgets sollte über einen Vorhaltefonds organisiert werden. Die Krankenkassen zahlen dabei nicht direkt an das Krankenhaus, sondern an einen Fonds, der das Geld in kontinuierlichen Raten an die Häuser weiterleitet. Das verhindert Anreize zur unterjährigen Mengensteuerung. Zusätzlich werden die einzelnen Häuser von Bürokratiekosten entlastet.

Reform der Notfallversorgung zügig umsetzen
Für eine breite Akzeptanz der Krankenhausreform in der Bevölkerung ist eine flächendeckende Notfallversorgung erforderlich. Daher sollte das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) inhaltlich mit dem KHVVG verknüpft und zeitnah auf den Weg gebracht werden.

>> Mehr zu diesem Thema finden Sie in der AKG-Stellungnahme zum NotfallG

Bedarfsgerechte und tragfähige Versorgung durch regionale Koordinierungsfunktion sichern
Angesichts der bisher zeitlich nicht mit der Krankenhausreform abgestimmten Notfallreform und den ausstehenden Neuregelungen für den Rettungsdienst kommt der Koordinierungsfunktion nach § 6b (NEU) Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eine zentrale Bedeutung für den anstehenden Reformprozess zu. Die AKG-Kliniken sind als Maximalversorger bereit, hier Verantwortung zu übernehmen.

Durch verbindliche regionale Kooperation können Qualitätsunterschiede minimiert und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in eine bedarfsgerechte Versorgung gestärkt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte ein einheitliches Verständnis zum regionalen Wirkungskreis herstellen. Außerdem sollte den koordinierenden und kooperierenden Krankenhäusern eine gemeinsame Datenverarbeitung nach § 6 Abs. 3 Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) gestattet werden.

>> Mehr dazu in unserem Podcast „Politik trifft Wirklichkeit - „Telemedizin in der Koordinierung“

Transformationsprozess mit finanziellen Impulsen fördern
Die notwendigen Strukturanpassungen sollten mit einem umfassenden Investitionsprogramm unterstützt werden. Dabei ist wichtig, dass insbesondere die Vorreiter für effiziente und zukunftsfähige Krankenhausstrukturen nicht zum Abwarten motiviert werden, denn der Transformationsprozess muss jetzt angestoßen werden. Hierfür ist eine Erweiterung der Förderzwecke im Strukturfonds für den vorgesehenen Verlängerungszeitraum analog zum neuen Transformationsfonds nach § 12b Abs. 1 (NEU) KHG sicherzustellen.

Bürokratischen Aufwand minimieren
Schließlich sollte der bürokratische Aufwand auf ein Minimum reduziert werden. Strukturvorgaben sollten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gesetzlich festgeschrieben werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Die Krankenhauslandschaft ist vielschichtig und jede Region hat andere Voraussetzungen. Die AKG ist überzeugt, dass genau darin eine Chance besteht und die Reform für jede Region individuelle Lösungen bietet. Dafür braucht es Mut, Kooperation und Kliniken, die vorangehen.

Das zeigen AKG-Mitglieder bereits jetzt in diesen Städten:

  • Hannover: Das KRH Klinikum Region Hannover nimmt mit seiner Medizinstrategie 2023 die Krankenhausreform bereits vorweg.
  • München: Die München Klinik stellt mit dem medizinischen Eckpunktepapier MüK 20++ schon jetzt die Weichen für die Zukunft.
  • Bremen: Bremen setzt die Reform erfolgreich um, stellt den Klinikverbund Gesundheit Nord auf gesunde Füße und geht damit einen Schritt voraus. 
  • Köln:  Die Kliniken der Stadt Köln bündeln ihre drei Standorte zukunftsorientiert auf dem Gesundheitscampus Merheim und bieten dort im Sinne der Krankenhausplanung als Maximalversorger hochqualifizierte Spezialmedizin. 

Unser Fazit:
Die Krankenhausreform ist umsetzbar

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