Handeln ist kein Selbstzweck. Nur wenn es sinnvoll, zielorientiert und koordiniert ist, führt es zum Erfolg. Darum ist es gut, wenn die neuen „Koordinierenden Krankenhäuser“ künftig die ihnen zugewiesene zentrale Rolle in der Abstimmung regionaler Versorgungsstrukturen übernehmen – zum Beispiel im Aufbau der telemedizinischen Vernetzung.

Die neu eingeführte Koordinierungsfunktion kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, lokale Versorgungsengpässe zu minimieren und einen effizienten Ressourceneinsatz zu ermöglichen. Dafür empfehlen wir eine bundesweite Festlegung des Koordinierungsbedarfes anhand von Bevölkerungskennzahlen. Dies erscheint erforderlich, um eine regionale Verankerung und langfristige Netzwerkbildung sicherzustellen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine regionale Ausgestaltung der Koordinierungsfunktion und eine Erweiterung der Aufgaben für die koordinierenden Häuser. Eine faire, an die Kostenentwicklung gekoppelte Finanzierung der Koordinierungsfunktion ist entsprechend der Aufgabenentwicklung zu gestalten und auf Basis von Bevölkerungskennzahlen auf die Bundesländer zu verteilen.

Damit verbunden sind die Aufgaben insbesondere in folgenden Bereichen zu erweitern:

  • Koordinierende Krankenhäuser können im Auftrag der zuständigen Planungsbehörde telemedizinische Netzwerke zur Anbindung von sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen sowie Sicherstellungshäusern und weiteren Standorten mit Ausnahmen von den Strukturanforderungen der Leistungsgruppen zur Sicherstellung einer einheitlichen Behandlungsqualität betreiben.
  • Koordinierende Krankenhäuser stellen in Abstimmung mit den regionalen Trägern des Rettungsdienstes eine telemedizinische Unterstützung bei der bundeseinheitlichen Ersteinschätzung im Rettungsdienst sicher und übernehmen die telenotärztliche Betreuung in der Region.
  • Koordinierende Krankenhäuser erhalten auf Antrag und unter Abschluss eines entsprechenden Kooperationsvertrages im Sinne eines „öffentlich geförderten Zusammenschlusses“ die Erlaubnis zur gemeinsamen Datennutzung nach Gesundheitsdatennutzungsgesetz zum Zwecke der Versorgungsforschung und Qualitätssicherung auch für die angeschlossenen Krankenhäuser.
  • Auf Antrag von MD, Landesplanungsbehörde oder BMG erstellen koordinierende Krankenhäuser Analysen und Berichte zu Qualität und Umfang der regionalen Versorgung (gegen separate Aufwandsvergütung).
  • Koordinierende Krankenhäuser unterstützen bei der administrativen Steuerung von Weiterbildungsverbünden und stellen umfangreiche Aus- und Weiterbildungskapazitäten entsprechend der regionalen Bedarfe zur Verfügung.