Gemeinwohl ist Systemleistung!

Gemeinwohl ist die Fähigkeit einer stabil organisierten und verlässlich finanzierten Gesundheitsversorgung, für alle da zu sein, im Alltag wie im Ernstfall. Das erreichen wir nur durch verlässliche Organisation inklusiver klarer Zuständigkeit, die die Vorhaltung von Leistungen sowie die Notfallfähigkeit der Kliniken absichert.
Genau hier stehen wir in 2026 vor entscheidenden Weichenstellungen für die kommenden Jahre.

Dafür muss Versorgung weiter gedacht werden.

Gemeinwohl ist nicht maximale Effizienz
20260303 AKG Icons Gemeinwohl Effizienz

Gemeinwohl erfordert Reserve- und Vorhaltestrukturen, die im Alltag nicht voll ausgelastet sind, im Ernstfall aber entscheidend funktionieren. Mit der Krankenhausreform und der Einführung der Vorhaltefinanzierung erkennt der Gesetzgeber an, dass eine auf maximale Auslastung und Effizienz getrimmte Versorgung die Krisen- und Notfallfähigkeit schwächt -besonders bei Maximalversorgern und KRITIS-Krankenhäusern.

Gemeinwohl ist keine reine Fallzahlenlogik
20260303 AKG Icons Gemeinwohl Fallzahlen

Fallzahlen bilden Leistung ab, nicht Verfügbarkeit. Notfallbereitschaft, Intensivkapazitäten, Fachpersonal, Koordinierungs- und Krisenfunktionen bestehen unabhängig von der Zahl behandelter Fälle. Deshalb sieht die Reform eine Abkehr von der rein fallzahlbasierten Finanzierung vor und führt Vorhaltebudgets ein, die künftig an Bevölkerungs- und Bedarfsdaten ausgerichtet werden sollen.

Gemeinwohl ist kein moralischer Appell
20260303 AKG Icons Gemeinwohl Appell

Gemeinwohl wird von mutigen Entscheidungen für klare Zuständigkeiten, verbindlicher Planung und verlässlicher Finanzierung getragen. Notfallreform, Krankenhausplanung der Länder, KRITIS-Vorgaben und Transformationsfonds machen deutlich: Versorgungssicherheit zu schaffen ist die dringliche staatliche Steuerungs- und Finanzierungsaufgabe.

Wie wir Gemeinwohl verstehen

Gemeinwohl im Krankenhauswesen bezeichnet die Fähigkeit eines öffentlich verantworteten, stabil organisierten und verlässlich finanzierten Versorgungssystems, die medizinische Versorgung der Bevölkerung dauerhaft sicherzustellen – unabhängig von Auslastung, Fallzahlen und individuellen Zahlungsfähigkeiten. Dazu gehören vier Dimensionen:

Zugang 
& Gerechtigkeit

Medizinische Versorgung erfolgt nach Bedarf anstelle von Einkommen, Wohnort oder Marktattraktivität.
Zugangsgerechtigkeit ist das Ergebnis verbindlicher Planung, Finanzierung und regionaler Sicherstellungsverantwortung.

Versorgungssicherheit
& Resilienz

Gemeinwohl zeigt sich im Ernstfall. Versorgungssicherheit umfasst die Fähigkeit von Krankenhäusern, Notfall-, Akut- und Krisenversorgung jederzeit zu gewährleisten – inklusive personeller, technischer und infrastruktureller Vorhaltung.

Reinvestition
& Verantwortung

Gemeinwohlorientierte Krankenhäuser reinvestieren erwirtschaftete Mittel in regionale Versorgung, Personal, Infrastruktur und Qualität. Wertschöpfung bleibt im System und dient der langfristigen Stabilisierung der Versorgung.

Qualität
& Verlässlichkeit

Gemeinwohl verlangt leistungsfähige Strukturen: qualifiziertes Personal, verbindliche Qualitätsanforderungen und organisatorische Voraussetzungen, die verlässliche Versorgung rund um die Uhr ermöglichen. Qualität ist das Ergebnis stabiler Systemarchitektur.

Einordnung der AKG-Kliniken e.V.

Gemeinwohl heißt weiterdenken, und zwar ganz konkret!

In den nächsten Jahren entscheiden sich, ob die Krankenhausreform zu einer stabilen gemeinwohlorientierten Systemarchitektur wird – oder ob finanzpolitische Kurzfristlogik strukturelle Reformziele unterläuft.

  1. Ausgangslage
    02/26
    02/26

    Ausgangslage

    • Umsetzung der Krankenhausreform in der Anlaufphase; politische Diskussionen über Anpassungen (KHAG)
    • Vorhaltefinanzierung basiert weiterhin maßgeblich auf historischen Leistungs- und Budgetdaten
    • Notfallreform mit integrierten Notfallzentren (INZ) liegt bisher nur als Gesetzentwurf vor
    • Anhaltende Defizitlage der GKV erhöht politischen Reformdruck (GKV-Finanzkommission)

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: Entscheidungsfähigkeit herstellen!

    • Bundeseinheitliche Zieldefinition der Krankenhausreform präzisieren: Versorgungssicherheit vor Mengeneffizienz.
    • Übergangslogik der Vorhaltefinanzierung zeitlich klar begrenzen und einen transparenteren Ausstiegspfad definieren.
    • Auftrag zur Entwicklung einer bedarfsorientierten Kalkulationslogik für Vorhaltefinanzierung verbindlich erteilen.
  2. Beratungen zur KHAG, GKV, Notfallreform
    03/26
    03/26

    Beratungen zum KHAG, zu GKV-Finanzen und zur Notfallreform

    • Erste Befassung im Bundeskabinett mit dem Notfallversorgungsgesetz erwartet
    • Zentrale Diskussionspunkte:
      • Zuständigkeiten ambulant vs. stationär
      • Finanzierung der INZ
      • Parallel: Zuspitzung der parlamentarischen Debatte über die GKV-Finanzen

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: Zuständigkeiten und Finanzierung klären, bevor Strukturen entstehen!

    • Klare Rollenverteilung zwischen ambulantem Bereich, Rettungsdienst und Kliniken gesetzlich definieren.
    • Finanzierung der INZ als Systemleistung festlegen, nicht als Add-on.
    • Einheitliches Ersteinschätzungsverfahren bundesweit verbindlich machen.
    • Sicherstellen, dass Notfallsteuerung keine Zusatzlast für Kliniken erzeugt.
  3. Haushaltsvorbereitungen (29. April)
    04/26
    04/26

    Haushaltsvorbereitungen der Bundesregierung

    • Bundeszuschüsse an die GKV
    • Ausgestaltung und Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds
    • Dauerhafte Finanzierung von Vorhalte- und Koordinierungsleistungen weiterhin ungeklärt

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: Finanzierung politisch absichern!

    • Gemeinwohl als Haushaltskriterium verankern (Versorgungssicherheit vor kurzfristiger Einsparung).
    • Keine haushaltsbedingte Verzögerung von:
      • Vorhaltefinanzierung
      • Koordinierungsleistungen
      • Aufbau integrierter Notfallstrukturen
    • Strukturfinanzierung der Versorgung von kurzfristiger Sparpolitik trennen.
  4. Umsetzungsvorbereitung
    04-05/26
    04-05/26

    Umsetzungsvorbereitung

    • Länder konkretisieren Krankenhausplanung auf Basis der neuen Leistungsgruppen
    • Zu klären: Rolle koordinierender Maximalversorger & Finanzierung von Koordinierungsleistungen
    • Kliniken treffen Struktur- und Investitionsentscheidungen unter hoher Planungsunsicherheit

    Finanzierungsdefizit:

    • Vorhaltebudgets werden zunächst aus historischen Leistungsdaten abgeleitet
    • Investitionen werden teilweise verschoben oder verstärkt aus Eigenmitteln gestemmt

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: Planung und Finanzierung synchronisieren!

    • Rolle koordinierender Maximalversorger verbindlich in der Landesplanung definieren.
    • Finanzierung der Koordinierungsleistungen zusagen.
    • Investitionsentscheidungen nicht auf Eigenmittel der Häuser verlagern.
    • Übergang von Standort- zu Netzwerklogik vorbereiten
  5. Reale Belastungsprobe
    07/26
    07/26

    Reale Belastungsprobe

    • Saisonale Belastungen: Hitze, Personalengpässe, hohe Inanspruchnahme der Notaufnahmen
    • Erste regionale Modelle zur integrierten Notfallsteuerung arbeiten teilweise noch unter provisorischen Bedingungen.

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: Alltagstauglichkeit beweisen!

    • Funktionsfähigkeit der Notfall- und Vorhaltestrukturen im Echtbetrieb absichern.
    • Temporäre Belastungsspitzen nicht durch Substanzverzehr kompensieren.
    • Systemlernen ermöglichen: Was trägt? Wo fehlen Strukturen?
    • Erkenntnisse systematisch in die weitere Umsetzung zurückspielen.
  6. Schätzerkreis GKV
    09/26
    09/26

    Schätzerkreis GKV

    • Prognose steigender Finanzierungsbedarfe der GKV ab 2027
    • Politischer Druck steigt, Ausgaben zu begrenzen

    Finanzierungsdefizit:

    • Gefahr pauschaler Sparmaßnahmen im Krankenhausbereich
    • Risiko: Sparlogik konterkariert Reformlogik

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: Sparlogik systemisch begrenzen!

    • Beitragssatzdebatte von Strukturfragen klar trennen.
    • Sicherstellen, dass Kostendämpfung:
      • Vorhaltung
      • Notfallfähigkeit
      • Koordination

    nicht schwächt.

    • Gemeinwohl-Check als Prüfmaßstab für alle Sparvorschläge anwenden.
  7. Vorbereitung Spargesetz
    10/26
    10/26

    Vorbereitung möglicher Kostendämpfungsmaßnahmen:

    • Ergebnisse der GKV-Finanzkommission fließen ein
    • Mögliche Maßnahmen:
      • gedeckelte Vergütungssteigerungen
      • Verzögerung von Strukturfinanzierungen
    • Gleichzeitig: Auslaufen der Sofort-Transformationskosten (Rechnungszuschlag)

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: Struktur vor Kürzung stellen!

    • Ausschluss pauschaler Kürzungen im Krankenhausbereich.
    • Bindung jeder Sparmaßnahme an:
      • Nachweis stabiler Versorgung
      • Erhalt der Vorhaltefähigkeit
      • Schutz laufender Reformbausteine vor haushaltspolitischer Erosion.
    • Transparente Abgrenzung:
      • Effizienzgewinne ≠ Strukturabbau.
  8. Gesetzgebungsphase Spargesetz
    11/26
    11/26

    Gesetzgebungsphase möglicher Kostendämpfungsmaßnahmen:

    • Gesetzgebung im parlamentarischen Verfahren, Abschlussbericht der GKV-Finanzkommission wird bis Ende 2026 erwartet
    • Bundesrat wird zum zentralen Akteur (Länderinteressen, Krankenhausplanung)
    • Gemeinwohl-Risiko: Ohne Einigung drohen
      • Vermittlungsausschuss
      • weitere Verzögerungen bei Finanzierung und Umsetzung

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: Verstetigung vorbereiten!

    • Länderinteressen mit dem Ziel gleichwertiger Versorgung synchronisieren.
    • Sicherstellung, dass Bundesratsverfahren:
      • keine Reformverzögerung erzeugen
      • keine Finanzierungslücken reißen.
  9. Umsetzungsjahr
    2027
    2027

    Umsetzungsjahr:

    Zentrale Aufgaben

    • Schrittweise Umsetzung der Vorhaltefinanzierung im Versorgungsalltag
    • Beginn des bundesweiten Aufbaus integrierter Notfallzentren (INZ)
    • Krankenhausplanung der Länder konkretisiert sich auf Basis der neuen Leistungsgruppen.

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: vom Übergang in den Regelbetrieb wechseln!

    • Vorhaltefinanzierung schrittweise in den Regelbetrieb überführen.
    • Aufbau integrierter Notfallzentren bundesweit vorantreiben und betriebsfähig machen.
    • Koordinierungsleistungen dauerhaft finanzieren.
    • Krankenhausplanung der Länder an Bedarfs- und Netzwerklogik ausrichten.
    • Gemeinwohl-Check verbindlich in Planungsverfahren anwenden.
  10. Konsolidierungsjahr
    2028
    2028

    Konsolidierungsjahr:

    • Start Vorhaltevergütung „Konvergenzphase"

    • Nachsteuerung bei Fehlanreizen und regionalen Ungleichgewichten
    • Bundesweite Klärung der Koordinierungsfinanzierung
    • Vereinheitlichung der Standards und Finanzierungsregelungen für integrierte Notfallstrukturen.

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: nachsteuern statt fortschreiben!

    • Wirkungen der Vorhaltefinanzierung evaluieren und korrigieren.
    • Erfolgreiche regionale Modelle übertragen und skalieren.
    • KRITIS-Anforderungen bundeseinheitlich finanzieren.
    • Krisenvorsorge institutionalisieren (Übungen, Standards, Audits).
  11. Verstetigungsjahr
    2029
    2029

    Verstetigungsjahr:

    • Vorhalte- und Koordinierungsfinanzierung dauerhaft gesetzlich absichern
    • Gemeinwohl-orientiertes Monitoring als Prüfmechanismus im Gesundheitssystem verankern.
    • Finanzierungsmodelle für regionale Versorgungsnetzwerke in die Regelversorgung überführen.
    • Bundestagswahl

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: Schutz vor politischen Zyklen!

    • Vorhalte- und Koordinierungsfinanzierung gesetzlich verstetigen.
    • Gemeinwohl-orientiertes Monitoring etablieren.
    • Strukturwirksamkeit zur Bedingung jeder Sparmaßnahme machen.
    • Rolle kommunaler Maximalversorger als kritische Infrastruktur festschreiben.

     

  12. Zieljahr
    Gemeinwohl ist Systemleistung
    2030
    2030

    Zieljahr
    Gemeinwohl ist Systemleistung:

    Vorhaltefinanzierung ist:

    • voll finanzwirksam
    • bedarfsgerecht, planbar, dynamisiert

    Notfallversorgung ist:

    • integriert, finanziell abgesichert, regional koordiniert

    Versorgungsfähigkeit der Krankenhäuser ist:

    • Teil nationaler Sicherheitsarchitektur
    • nicht abhängig von Einzelfallzahlen

    Gemeinwohl weiterdenken heißt: Systemleistung als Standard!

    • Versorgungssicherheit als Planungs- und Finanzierungsgrundlage etablieren.
    • Vorhaltung, Notfallfähigkeit und Resilienz als nicht verhandelbar setzen.
    • Versorgungsfähigkeit der Krankenhäuser in Sicherheits- und Haushaltslogiken integrieren.
    • Abkehr von fallzahlgetriebener Steuerung final vollziehen.

Gemeinwohl wird von Vielen getragen

Die Sicherung des Gemeinwohls in der Gesundheitsversorgung ist eine gemeinsame Systemaufgabe. Sie erfordert das Zusammenspiel von Krankenhäusern, ambulanter Versorgung, Krankenkassen, Ländern, Kommunen und Sicherheitsbehörden. Kommunale Maximalversorger übernehmen dabei eine zentrale Rolle: Sie halten Versorgungskapazitäten vor, koordinieren regionale Strukturen und sorgen dafür, dass Versorgung auch unter veränderten Bedingungen stabil bleibt. Gleichzeitig entfaltet Gemeinwohl seine Wirkung erst im Zusammenwirken aller Beteiligten. Krankenkassen schaffen die finanziellen und vertraglichen Rahmenbedingungen, Länder setzen die planerischen Leitplanken, Kommunen sichern die infrastrukturelle Basis, und Akteure des Rettungs- und Bevölkerungsschutzes tragen Verantwortung für Vorsorge und Krisenfähigkeit. Erst dieses Zusammenspiel ermöglicht eine Versorgung, die verlässlich funktioniert.

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20250630 PD Menzel Nr 7
Vorstandsvorsitzender AKG-Kliniken e.V.

PD Dr. Tho­mas Men­zel

Geschäftsführer

Nils Deh­ne

Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin

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