Neue Versorgungskonzepte sind der richtige Weg

Erstellt von:AKG Geschäftsstelle
Erstellt am:02.12.2022
Aktualisiert am:05.04.2023, 18:25

▶️ Tagesbehandlungen schaffen neue Perspektiven

▶️ Einheitliche Strukturvorgaben statt Sektorengrenzen

▶️ Stufenmodell ist auf die ambulante Versorgung zu übertragen

▶️ Vorhaltung von Betten wird zu eigenständigem Leistungsmerkmal

Mit den heute verabschiedeten Reformen für die Krankenhauslandschaft begibt sich die Ampelkoalition auf einen mutigen Weg für eine Neuordnung der Versorgung in Deutschland. Die „Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser“ e.V. (AKG-Kliniken) begrüßt den eingeschlagenen Weg und fordert zugleich transparente Strukturvorgaben für die neuen Versorgungsmöglichkeiten, damit sich Patientinnen und Patienten aber auch Mitarbeitende und die Träger der Krankenhäuser auf die neuen Versorgungsrollen ausrichten können.

„Der Weg ist richtig. Krankenhaus ist nicht gleich Krankenhaus und die Betten allein machen nicht den Unterschied. Vielmehr geht es um die vorgehaltenen Versorgungsstrukturen. Die sind aber nicht in jedem Krankenhaus gleich und müssen deshalb auch bei ambulanter und Tagesbehandlung differenziert betrachtet werden“ erklärt der Vorstandsvorsitzende der AKG-Kliniken Dr. Matthias Bracht die grundsätzlich positive Einschätzung der Reformvorschläge aus der Regierungskommission und dem Gesundheitsministerium: „Durch die Tagesbehandlungen erhalten die Krankenhäuser eine Möglichkeit, ihre spezifischen Leistungen und Kompetenzen auch unabhängig von der Verfügbarkeit betreibbarer Betten für die Versorgung zur Verfügung zu stellen. Die technischen und fachlichen Möglichkeiten der Krankenhäuser stehen in der ambulanten Versorgung bisher so nicht zur Verfügung und müssen trotz Personalmangel und anderen Engpässen für die Versorgung nutzbar gemacht werden“, betont Dr. Bracht die Notwendigkeit neuer Versorgungskonzepte angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in der Gesundheitsversorgung.

Auch die kommunalen Großkrankenhäuser werden sich mit den neuen Versorgungskonzepten intensiv auseinandersetzten. So ist eine umfassende Tumordiagnostik gerade bei akuter Verschlechterung des Allgemeinzustandes nur mit dem breiten Leistungsspektrum eines Maximalversorgers in kürzester Zeit realisierbar. Diese diagnostische Vorarbeit wäre grundsätzlich auch als Tagesbehandlung denkbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Tagesbehandlungen in den Maximalversorgern eher als vor- oder nachgelagerte Behandlungsepisode in Frage kommen. Die Mehrzahl der so versorgten Patientinnen und Patienten in den kommunalen Großkrankenhäusern wird aufgrund der Fallschwere weiterhin auch über mehrere Nächte hinweg im Krankenhaus verweilen müssen. Das kann aber bei Krankenhäusern mit einem Fokus auf weniger komplexe Behandlungen durchaus anders sein.

„In einem nächsten Schritt können wir uns auch Krankenhäuser ohne Betten vorstellen“, gibt der Geschäftsführer der AKG-Kliniken, Nils Dehne, einen Ausblick auf die weitere Reformdebatte über die Krankenhausstrukturen der Zukunft. „Voraussetzung dafür ist natürlich, dass parallel neue Formen einer pflegerischen Überwachung und Betreuung im Bereich der akutmedizinischen Versorgung geschaffen werden, führt Dehne weiter aus und formuliert sogleich auch konkrete Erwartungen an die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, deren nächste Vorschläge für den Nikolaustag angekündigt sind: „Die Bereithaltung von Betten muss zu einem eigenständigen Leistungsmerkmal weiterentwickelt und durch eine entsprechende Vergütungskomponente berücksichtigt werden.“

Auch wenn die kleinteiligen Reformvorschläge, die derzeit diskutiert werden, auf den ersten Blick noch kein klares Zielbild ergeben, lassen sich durchaus sinnvolle Reformansätze daraus ableiten. Voraussetzung dafür ist aus Sicht der AKG-Kliniken jedoch ein breiter gesellschaftlicher Diskurs über nachhaltige und tragfähige Versorgungsrollen. Hierbei müssen Bund und Länder in den kommenden Monaten besser zusammenarbeiten, damit die notwendigen Reformen nicht ihre Wirkung verfehlen. Die konsentierten Versorgungsrollen müssen dann in Form von Strukturvorgaben mit verbindlicher Zuordnung des Behandlungsspektrums auch gesetzlich verankert werden. Hierfür kann das AKG-Stufenmodell sinnvoll auf ambulante Versorgungsstrukturen erweitert werden. Die AKG-Kliniken werden entsprechende Vorschläge in die anstehende Reformdebatte einbringen.