Krankenhausreform braucht sachliche Debatte und gesellschaftlichen Kompromiss

Erstellt von:AKG Geschäftsstelle
Erstellt am:06.01.2023
Aktualisiert am:05.04.2023, 18:16

▶️ Konstruktive Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist der richtige Weg

▶️ Versorgungsstufen können kurzfristig implementiert werden

▶️ Kurzfristige Hilfen können keine langfristigen Reformen ersetzen

Die AKG-Kliniken begrüßen die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern für einen abgestimmten Einstieg in den Gesetzgebungsprozess zur Krankenhausreform. Die vorliegenden Reformideen sind ganz überwiegend nicht neu. Durch die Regierungskommission wurde daraus ein systemisches Konzept mit anreizgerechten Instrumenten als Arbeitsgrundlage. Auf dieser Basis können bestehende Reformen der Bundesländer systematisch integriert und bundeseinheitlich weiterentwickelt werden. Natürlich braucht es hierzu weiterer Konkretisierungen und Kompromisse. Insofern ist die Berücksichtigung von Eckpunkten aus der Gesundheitsministerkonferenz und die weitere Begleitung durch die Regierungskommission eine neue aber unterstützenswerte Vorgehensweise. Das die Vorschläge der Regierungskommission für die Arbeit in der Krankenhäusern ganz konkret bedeutet und wie die Vorschläge bei den Krankenhäsern ankommen erläutert unser Geschäftsführer, Nils Dehne, in einer Sonderfolge unseres Podcast Politik trifft Wirklichkeit. Den Podcast finden sie in unserer Mediathek.

Eine kurzfristige Sicherung der wirtschaftlichen Situation in den Krankenhäusern und die notwendigen Investitionsmittel für den Umbau der Strukturen sind selbstverständlich zwingend erforderlich, dürfen jedoch die inhaltliche Auseinandersetzung über eine nachhaltig tragfähige Versorgung nicht überdecken. Unabhängig von den bereitgestellten Finanzmittel aus öffentlichen Haushalten werden wir aufgrund des Personalmangels schon mittelfristig nicht in der Lage sein, die bestehenden Versorgungsstrukturen und Versorgungsprozesse in gewohnter Art und Weise fortzuführen. Insofern ist ein schrittweiser Einstieg in die Reformagenda geboten. Die ersten Maßnahmen könnten nach dem heute vorgestellten Zeitplan bereits Anfang 2024 wirksam werden. In einem ersten Schritt sollten unbedingt bundeseinheitliche Versorgungsstufen definiert werden, die durch eine Strukturpauschale entsprechend der jeweiligen Strukturanforderungen je Stufe gestärkt werden. Diese Vorgehensweise ist bereits im Rahmen der Notfallstufen etabliert und wäre kurzfristig durch den Bund umsetzbar. Gleichzeitig schafft diese Vorgehensweise Anreize in den Bundesländern, die Strukturen entsprechend der Versorgungsstufen umzubauen und gibt den Krankenhäusern eine klare Perspektive für ihre jeweilige Versorgungsrolle in einem zukünftigen System aus Versorgungsstufen und Leistungsgruppen.