Krankenhausreform: Jetzt Lücken der Eckpunktevereinbarung füllen!

Erstellt von:AKG Geschäftsstelle
Erstellt am:21.09.2023
Aktualisiert am:24.06.2024, 10:07

DER BAUPLAN
Eine Krankenhausreform für eine nachhaltige und zukunftsfähige
Gesundheitsversorgung
Eine grundlegende Krankenhausreform in Deutschland ist notwendig, um angesichts der fehlenden personellen und finanziellen Ressourcen eine nachhaltige und tragfähige Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Entwürfe sind eine wertvolle Ausgangsbasis für eine qualitätsorientierte und anreizgerechte Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen. Im weiteren Gesetzgebungsprozess sind die konzeptionellen Lücken der Eckpunktevereinbarung mit bürokratiearmen und zielführenden Regelungen zu füllen.

DIE BAUSTELLE
Stellschrauben der Krankenhausreform

1. Vorhaltefinanzierung
Eine Vorhaltefinanzierung auf Basis von wenigen undifferenzierten Leistungsgruppen führt innerhalb der Leistungsgruppen zu Fehlanreizen bei der Versorgung. Der aktuelle Ansatz zur Differenzierung des Vorhaltebudgets über den Casemixindex kann nur eine Übergangslösung darstellen, weil eine unmittelbare Verknüpfung mit den etablierten Abrechnungsmechanismen die bestehenden Anreize nur eingeschränkt reduzieren kann.

Wir empfehlen eine Stärkung der Daseinsvorsorge mit einer nachhaltigen Vorhaltefinanzierung, die die flächendeckende Notfallversorgung, pädiatrische und intensivmedizinische Versorgung sowie eine wohnortnahe Basisversorgung besonders zu berücksichtigen.

Wir empfehlen medizinisch nicht induzierte Mengenanreize zu vermeiden, indem der Bezug zu den bestehenden Leistungs- und Finanzierungsparametern minimiert wird.

Ein Scoringsystem kann sämtliche bestehenden Zuschlagssysteme anreizgerecht berücksichtigen, ohne zusätzliche Budgetrisiken zu erzeugen.

2. Notfallversorgung
Nur wenn es gelingt, der Bevölkerung vor Ort ein verlässliches und glaubwürdiges Netzwerk für den Notfall zu vermitteln, werden qualitätsorientierte und ressourcenschonende Konzentrationsprozesse realisierbar. Eine funktionierende Notfallversorgung ist eine systemimmanente Voraussetzung für das Gelingen der Strukturreform im Krankenhaussektor und steht exemplarisch für die Bedeutung der Vorhaltefinanzierung im Sinne der Daseinsvorsorge.

Wir empfehlen die Leistungen der Notfallversorgung durch einen angemessenen Aufschlag auf die Vorhaltefinanzierung in allen Leistungsgruppen adäquat zu berücksichtigen.

Wir empfehlen eine verpflichtende Aufnahmebereitschaft rund um die Uhr in jeder Leistungsgruppe, um die Selektion wirtschaftlich besonders attraktiver PatientInnen und Behandlungen zu vermeiden.

Wir empfehlen eine klare Aufgaben- und Rollenverteilung in den Regionen. Hierfür muss die Rolle in der Notfallversorgung zu einem wesentlichen Kriterium werden.

3. Transparenzregister
Das vorgesehene Transparenzregister und die Versorgungsstufen sind ein wertvoller Schritt für mehr Transparenz über die Versorgungsrollen der Krankenhäuser und damit eine große Chance für eine verlässliche und verbindliche Zusammenarbeit in den Regionen.

Wir empfehlen eine Verankerung der Versorgungslevel, insbesondere als Differenzierungsparameter in der Vorhaltefinanzierung, weiterhin anzustreben, um die wirtschaftlichen Anreize langfristig von dem einzelnen Behandlungsfall auf die Verantwortung für die regionale Versorgung zu verlagern.

4. Regionale Zusammenarbeit und Koordinierungsfunktion
Die regionale Versorgungssteuerung kann bundesweit nicht allein durch die wenigen Uniklinika des jeweiligen Landes realisierbar sein, sondern - wie auch in der Versorgungssteuerung während der Corona-Pandemie erfolgreich an vielen Orten praktiziert - die kommunalen Maximalversorger müssen ebenfalls in diese Aufgabe eingebunden werden.

Wir empfehlen eine bundesweit einheitliche Definition von Anforderungen und Aufgaben für die Rolle in der direkten PatientInnenversorgung.

Wir empfehlen einen transparenten und bürokratiearmen Auswahlmechanismus an das am besten geeignete Krankenhaus in der jeweiligen Region anhand eines passenden Punktesystems, um Budgetrisiken auch bei der Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten zu vermeiden.

DIE ARCHITEKTINNEN UND ARCHITEKTEN DER REFORM
Packen wir es gemeinsam an!
Eine grundlegende Krankenhausreform in Deutschland ist unerlässlich, um eine nachhaltige und tragfähige Gesundheitsversorgung angesichts der aktuellen Herausforderungen sicherzustellen. Wir appellieren an einen mutigen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern und fordern die Berücksichtigung der genannten Empfehlungen im anstehenden Gesetzgebungsprozess. Eine qualitätsorientierte und anreizgerechte Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen ist von entscheidender Bedeutung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.