Finanzierungsreform muss Zusammenarbeit und Qualität stärken
▶️ AKG-Kliniken begrüßen Qualitätsdebatte der Regierungskommission
▶️ Versorgungsqualität braucht Strukturen und Prozesse
▶️Klare Rollenverteilung sichert Erreichbarkeit und verbessert Qualität
▶️ Finanzierung muss Zusammenarbeit und Fokussierung fördern
Der Ausgangspunkt für die Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung war eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung. Die öffentliche Debatte dreht sich inzwischen allerdings nahezu ausschließlich um die Frage der Krankenhausstandorte und Strukturanforderungen. Eine hohe Versorgungsqualität ist das Ergebnis leistungsfähiger Strukturen und funktionierender Prozesse. Dabei kommt der Zusammenarbeit zwischen Krankenhausstandorten mit jeweils unterschiedlicher Versorgungsrolle eine entscheidende Bedeutung zu. Die AKG-Kliniken appellieren deshalb an die Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern den Fokus wieder auf Anreize der Finanzierung für eine Versorgung in geeigneten Strukturen und die systematische Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern verschiedener Versorgungsrollen zu legen.
„Alle Stufen der Versorgung werden benötigt. Darum gibt es auch keine wichtigere oder weniger wichtige Rolle in der stationären Versorgung und auch keine Klassenunterschiede. Versorgungsqualität ist nicht nur eine Frage von Strukturen, sondern insbesondere auch von Prozessen“, betont Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken). Die Verantwortung für gute Prozesse sieht er allerdings nicht allein bei der Politik: „Mit einem passenden Vergütungssystem kann die Politik die Anreize und Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Versorgung auf Augenhöhe schaffen. Für die Umsetzung hochwertiger Versorgungsprozesse sind wir alle selbst gefordert.“
Die jüngst vorgelegten Analysen der Regierungskommission zu den Potentialen einer besseren Versorgung durch Konzentration der Leistungserbringung auf entsprechend geeignete Standorte fokussieren sich auf drei Leistungsbereiche mit einem nachweislich hohen Komplexitätsgrad. Damit wird keineswegs ausgeschlossen, dass eine wohnortnahe Basisversorgung durch Krankenhäuser auch zukünftig dringend geboten und erforderlich ist. Eine klar abgegrenzte Basisversorgung kann auch in Krankenhäusern ohne maximale Strukturanforderungen mit hoher medizinischer Qualität realisiert werden. Das bestehende Finanzierungssystem setzt jedoch auch kleinere Krankenhäuser unter den ökonomischen Druck, komplexe Behandlungen durchführen zu müssen, um wirtschaftlich bestehen zu können. Die Potentialanalyse der Regierungskommission lenkt die aufgeladene Strukturdiskussion endlich auf das entscheidende Thema „Versorgungsqualität“.
Die richtige Antwort ist eine klare Rollenzuweisung in der Versorgung bei gleichzeitiger Förderung der Zusammenarbeit von Krankenhäusern mit unterschiedlichen Kompetenzen und Strukturen, um die Versorgungsqualität unmittelbar zu verbessern, ohne jedoch die Erreichbarkeit und den Zugang zur stationären Versorgung insgesamt zu verschlechtern. Das gilt genauso für die dringend gebotene Koordinierungsaufgabe in der regionalen Versorgung. Auch hier braucht es klare Anforderungen, verbindliche Kriterien und eine sachgerechte Verankerung im Vergütungssystem.
„Wer die Aussagekraft der vorliegenden Daten und Analysen in Frage stellt, muss sich dringend für verbindlich definierte Leistungsgruppen und Versorgungslevel einsetzen, damit die notwendige Transparenz und Vergleichbarkeit für eine ehrliche Qualitätsdebatte geschaffen wird“, kommentiert Nils Dehne, Geschäftsführer AKG-Kliniken, die jüngsten Diskussionen um die aktuelle Stellungnahme der Regierungskommission.
Für eine bessere Versorgungsqualität braucht es ein Finanzierungssystem, das die Fokussierung auf Kernkompetenzen und eine systematische Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern in den Mittelpunkt stellt. Eine substanzielle Vorhaltefinanzierung kann hierzu einen wertvollen Beitrag leisten. Voraussetzung dafür ist, dass die Versorgungsrollen zwischen den Krankenhäusern einheitlich und nachvollziehbar abgegrenzt werden. Vor diesem Hintergrund ist der Widerstand gegen die vorgesehenen Versorgungslevel nicht nachvollziehbar. Diese Einteilung ermöglicht in Zukunft eine noch bessere Analyse der Versorgungsqualität, auf Basis von vergleichbaren Strukturen.
Schon bei der Notfallversorgung wird die Bedeutung von klaren Aufgaben und Behandlungspfaden deutlich. Um eine Überlastung der Notaufnahmen zu vermeiden, braucht es auch hier ein einheitliches Verständnis über den akuten Behandlungsbedarf und klare Regelungen zur Weiterleitung der PatientInnen in die geeignete Versorgungsstufe. Für die AKG-Kliniken ist es selbstverständlich, dass dabei auch eine Weiterleitung von PatientInnen in den Verantwortungsbereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mitgedacht werden muss, wie es von der Regierungskommission vorgeschlagen wurde.