Digitalisierung geht bisher an Leistungserbringern vorbei

Erstellt von:AKG Geschäftsstelle
Erstellt am:05.11.2019
Aktualisiert am:18.03.2024, 11:02

▶️ DVG noch ohne Wirkung auf die Versorgung

▶️ Großkrankenhäuser als Schaltzentrale einer vernetzten digitalen Versorgungslandschaft

▶️ Finanzierung bleibt ungelöst

Mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG) präsentiert sich der Gesundheitsminister als Vorreiter eines neuen Zeitalters in der Gesundheitsversorgung. Leider fehlt es in dem Gesetzeswerk an Grundlagen für eine echte Digitalisierungswelle in der deutschen Krankenversorgung. Die dringend benötigten Regelungen für die elektronische Patientenakte (ePA) werden vertagt und gleichzeitig wird die Zukunft der Patientensteuerung zunächst einseitig den Krankenkassen überlassen.

Die AKG ist überzeugt: Eine gezielte Digitalisierungsstrategie für die Leistungserbringer hätte das Zeug für eine nachhaltige Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland. Diese Chance muss, mit weiteren gesetzgeberischen Initiativen, genutzt werden.

Immerhin trägt der „Health Innovation Hub (hih)“ des Gesundheitsministers tatsächlich dazu bei, dass erstmals systematisch und frei von Partikularinteressen digitale Versorgungsprozesse diskutiert werden. „Die AKG erkennt darin die einmalige Chance, dass die Leistungserbringer endlich nicht mehr einzeln mit den großen IT-Herstellern in mühseliger Kleinarbeit über sinnvolle Schnittstellen und Datenstrukturen für eine echte Digitalisierung der Versorgung verhandeln müssen, betont der AKG-Geschäftsführer, Helmut Schüttig, nach einem intensiven Austausch mit dem Vertreter des hih. „Dafür braucht es jedoch schnellstmöglich weitere gesetzliche Grundlagen und eine langfristige Digitalisierungsstrategie, die neben dem Datenaustausch auch eine moderne digitale Kommunikation über Sektorengrenzen hinweg im Fokus hat“, fasst Schüttig die Erwartung der versammelten Digitalisierungsexperten der AKG-Kliniken an den Gesetzgeber zusammen.

DVG ohne Wirkung auf die Versorgung

Das DVG ist aus Sicht der AKG absolut zu begrüßen, im Hinblick auf die Digitalisierung der Versorgung jedoch nur ein erster Schritt. Die dort adressierten digitalen Gesundheitsanwendungen sind vielfach schon heute verfügbar und werden von den Patienten in eigener Verantwortung genutzt. Anwendungen mit relevanten medizinischen Informationen sind von dem vorgesehenen „Fast-Track“ zur Zulassung bisher ausgeschlossen. Dabei sind die Krankenhäuser einer wachsenden Datenflut ausgesetzt, die aufgrund mangelnder Schnittstellen, datenschutzrechtlicher Unklarheiten, haftungsrechtlichen Regelungslücken und fehlender prozessualer Verankerung kaum genutzt werden können. Auch das vorliegende Gesetz lässt die Leistungserbringer bei der Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen alleine. Vielmehr werden den Krankenkassen weitreichende Möglichkeiten für eine gezielte Patientensteuerung über die Nutzung von Daten, die Bereitstellung von digitalen Gesundheitsanwendungen und die Beteiligung an neuen Geschäftsfeldern eröffnet. Die Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen zu einem Forschungsdatenzentrum ist ein dringend überfälliger Schritt. Hier wird jedoch auch deutlich, wie weit das Gesetz von einem echten Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens entfernt ist: Eine Digitalisierung der Versorgung und alle damit verbundenen Anwendungsfelder bis hin zur künstlichen Intelligenz benötigen strukturierte medizinische Daten. Diese sind jedoch nur bei den Leistungserbringern vorhanden.

Großkrankenhäuser Mittelpunkt einer digitalen Versorgungsstruktur

Die AKG-Kliniken erkennen darin ihre hohe Verantwortung für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Neue Geschäftsmodelle, intelligente Systeme und eine langfristige Begleitung und fachliche Steuerung der Patienten bauen auf der traditionellen Versorgungsrolle der kommunalen Großkrankenhäuser auf. Hier laufen die Versorgungsprozesse in den Regionen zusammen, hier liegen die größten zusammenhängenden Datenstrukturen (vielfach von Geburt bis zum Tod) und hier besteht ein hoher Vertrauensvorschuss der Bevölkerung für einen verantwortungsvollen Umgang mit den sensiblen Informationen.

„Gemeinsam entwickeln unsere Mitglieder in engem interdisziplinärem Austausch einheitliche Grundlagen für eine nachhaltige Digitalisierung über die eigenen Strukturen hinweg“, erklärt Dr. Matthias Bracht den kürzlich angestoßenen Prozess innerhalb der AKG. „Dabei sollen auch neue Geschäftsmodelle entwickelt und ein enger Schulterschluss mit anderen Leistungserbringern und den Krankenkassen gelebt werden“, so Bracht weiter. „Einige unserer Mitglieder sind hier echte Vorreiter“, verweist Dr. Bracht auf die überregional bekannten Erfolgsprojekte in Berlin oder Braunschweig.

Finanzierungsproblem bleibt ungelöst

Neben einer langfristigen Strategie und zukunftsgerichteten gesetzlichen Rahmenbedingungen im Datenschutz, Haftungsrecht und Sozialrecht braucht es auch einer grundlegenden Lösung für das Finanzierungsproblem.

  • Wenngleich viele digitale Investitionen wertvolle Prozessinnovationen mit sich bringen, handelt es sich im ersten Schritt um Investitionen in eine digitale Infrastruktur. Hier haben die deutschen Krankenhäuser, bedingt durch die fehlende Investitionsfinanzierung der Länder einen großen Nachholbedarf. Ein sehr unterschiedlicher Umgang mit verfügbaren Finanzmitteln in den Ländern führt bereits heute zu einem divergierenden Entwicklungsstand.
  • Gleichzeitig ist der Wettbewerb zwischen den großen IT-Herstellern für Arzt- bzw. Krankenhausinformationssysteme faktisch ausgeschaltet. Das Fehlen von einheitlichen Standards und grenzüberschreitender Interoperabilität hat maßgeblich zur Bildung von Insellösungen beigetragen. Ohne einen gesetzgeberischen Eingriff zur Offenlegung von Schnittstellen sind hier kaum nachhaltige Innovationen zu erwarten.
  • Damit die Leistungserbringer im Gesundheitswesen zum Treiber der Digitalisierung werden können, braucht es auch hier die notwendigen gesetzlichen Klarstellungen bzw. Freiheiten oder sozialrechtliche Leistungsansprüche der Versicherten.

Hoffnungsschimmer geortet – Lichtblick muss noch folgen

„Mit der Einführung von sektorübergreifenden Telekonsilen legt der Gesetzgeber einen sinnvollen Grundstein für eine zukunftsfähige Versorgung der Bevölkerung über bestehende Sektoren hinweg“. „Auf dieser Basis müssen nun aber neue Versorgungsmodelle rechtlich verankert werden, damit auch unsere Krankenhäuser ihre Expertise sinnvoll in der ambulanten Versorgung einbringen können“, zeigt Schüttig das bestehende Dilemma der Krankenhäuser mit den ersten digitalen Lösungen an einem exemplarischen Beispiel auf.