Pressemitteilung: AKG-Kliniken zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Erstellt von:AKG Geschäftsstelle
Erstellt am:21.06.2026
Aktualisiert am:19.06.2026, 19:15

Pressemitteilung

AKG-Kliniken zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)

AKG-Kliniken mit scharfer Kritik am BStabG: Vertagte Reformen, sofortige Kürzungen. Kliniken drohen Millionenverluste.

 

Das von der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebrachte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) greift nach Ansicht der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken) deutlich zu kurz. Auch wenn die Bundesregierung behauptet, es handele sich um eine zukunftsweisende Reform, bleibt der vorliegende Entwurf faktisch ein reines Haushaltskonsolidierungsgesetz.

Damit wird der angekündigte Reformfrühling endgültig von einer Sommerdürre abgelöst. Dieses Spargesetz entzieht dem Gesundheitswesen inmitten des unausweichlichen Strukturwandels dringend benötigte Finanzmittel, ohne gestalterische Impulse zu setzen. Darüber hinaus verschärfen die pauschalen Einsparmaßnahmen die bestehende strukturelle Unterfinanzierung, ohne unterschiedliche Versorgungsrollen zu berücksichtigen, die mit der Krankenhausreform etabliert wurden.

Die AKG-Kliniken appellieren an die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Regierungsfraktionen, sich nicht auf kurzfristige, rein budgetorientierte Maßnahmen zu beschränken. Um die GKV-Finanzen dauerhaft zu stabilisieren, muss der Fokus konsequent auf grundlegenden Strukturreformen liegen.

Die AKG-Kliniken unterstützen die Bemühungen für eine tragfähige gesetzliche Krankenversicherung als Grundlage einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung. Die strukturellen Probleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung können jedoch nur mit strukturellen Reformen der Versorgungslandschaft gelöst werden. Durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurden notwendige Strukturreformen auf Drängen der Bundesländer verschoben. Damit bleiben wesentliche Einsparpotenziale ungenutzt. Die Konsequenz sind nun pauschale Kürzungen bei den Leistungserbringern, welche eine flächendeckende, sachgerechte Versorgung gefährden können. Durch den Abbau von Fehlanreizen und Gelegenheitsversorgung könnte eine Stabilisierung der GKV und eine Verbesserung der Versorgung erreicht werden. Hierzu haben die AKG-Kliniken konkrete Vorschläge vorgelegt.

Die Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist ohne Zweifel eine zentrale Aufgabe dieser Bundesregierung. Dauerhaft erfolgreich werden wir dabei aber nur sein, wenn wir finanzielle Maßnahmen mit konsequenten Strukturreformen verbinden“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der AKG-Kliniken, PD Dr. Thomas Menzel. „Die kommunalen Großkrankenhäuser unterstützen die notwendigen Veränderungen ausdrücklich und übernehmen bereits heute Verantwortung bei der Umsetzung der Krankenhausreform. Deshalb sollten die vorhandenen Spielräume genutzt werden, um Strukturreformen zu beschleunigen und die Versorgung zukunftsfest aufzustellen.

Krankenhäuser zahlen den Preis vertagter Reformen

Erste positive Entwicklungen durch die eingeleiteten Veränderungsprozesse in den Krankenhäusern lassen sich in den Jahresergebnissen der AKG-Kliniken bereits erkennen. Dennoch bleiben die Defizite von Maximalversorgern mit durchschnittlich rund 30 Mio. € unbefriedigend hoch. Der im vergangenen Jahr eingeführte Rechnungszuschlag für die sogenannten Sofort-Transformationskosten verschafft vielen Krankenhäusern für das Jahr 2026 etwas Luft für weitere Anpassungsmaßnahmen. Dieser Effekt macht in einem durchschnittlichen AKG-Krankenhaus rund 10 Mio. € aus. Die radikalen Kürzungsvorschläge im Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden sich bei den AKG-Kliniken mit einem Effekt von durchschnittlich rund 18 Mio. € zusätzlicher Defizite bemerkbar machen. Die absehbaren Einnahmeausfälle können aufgrund der bestehenden regulatorischen Vorgaben an Personal und Strukturen nicht annähernd durch Kostensenkungen ausgeglichen werden. Vielmehr beinhalten die Regelungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zusätzliche administrative Belastungen. So führt eine Anhebung der Prüfquoten durch den Medizinischen Dienst (MD) um 5 % zu zusätzlichen 2750 Prüfverfahren in einem durchschnittlichen AKG-Krankenhaus, die sowohl in den Kliniken als auch beim MD zusätzliche Ressourcen beanspruchen. Diese Mehraufwände sind bei den kalkulierten Einsparungen der Finanzkommission und dem Ministerium nicht berücksichtigt.

Unsere Zahlen* veranschaulichen die politischen Unwägbarkeiten, denen sich die Kliniken derzeit ausgesetzt sehen“, hebt Nils Dehne, Geschäftsführer der AKG-Kliniken hervor. „Gleichzeitig fehlt es in den meisten Bundesländern noch immer an einer klaren Idee einer zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft und die Umsetzung der Krankenhausreform wird nur schleppend vorangetrieben“, ergänzt Dehne mit Blick auf die fehlende Planungssicherheit der Krankenhäuser und fordert einen verstärkten Fokus auf die anstehenden Reformen in Sachen Notfallversorgung und Gesundheitssicherstellung im Krisenfall. Es zeichnet sich bereits heute ab, dass der Gesetzgeber bei der Notfallversorgung und der Krisenvorsorge zukünftig noch stärker auf die Kompetenzen und Strukturen der Maximalversorger setzt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine tragfähige Finanzierung der spezifischen Versorgungsrolle.

Lösungen entstehen vor Ort – AKG-Kliniken wachsen weiter

Die AKG-Kliniken bekennen sich zu ihrer Verantwortung für die Sicherung einer hochwertigen Versorgung und entwickeln neben Vorschlägen für eine ausdifferenzierte Versorgungslandschaft konkrete kooperative Lösungsansätze, z.B. im Bereich der Telemedizin und der Datennutzung, um in ihren Regionen zukunftsfähige Versorgung zu ermöglichen. Das Klinikum Hanau ist zum 1. Juni 2026 dem Verbund beigetreten. Die Beweggründe formuliert Geschäftsführer Stefan Gröger so:

Die Herausforderungen im Gesundheitswesen lassen sich heute nur gemeinsam bewältigen. Als kommunales Klinikum sehen wir uns in besonderer Verantwortung für die regionale Gesundheitsversorgung. Der Beitritt zu den AKG-Kliniken stärkt unsere Vernetzung und unterstützt uns dabei, die Zukunft unseres Hauses aktiv zu gestalten.“ 

 *Die Zahlen stammen aus einer internen Umfrage zu den Jahresergebnissen und den Auswirkungen des BStabG innerhalb der AKG-Kliniken und beziehen sich auf ein durchschnittliches AKG-Krankenhaus mit rund 55.000 vollstationären Fällen pro Jahr.

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