AKG-Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
ENTWURF EINES GESETZES ZUR STABILISIERUNG DER BEITRAGSSÄTZE IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG
(GKV-BEITRAGSSATZSTABILISIERUNGSGESETZ)
GRUNDSÄTZLICHE EINORDNUNG
Die AKG-Kliniken sehen sich in der Verantwortung, eine nachhaltig tragfähige Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung zu ermöglichen. Eine stabile und zukunftsfähige solidarische Krankenversicherung gehört zu den Grundpfeilern dieses Selbstverständnis. Diese Krankenversicherung muss sich konsequent am Gemeinwohl orientieren und eine tragfähige und hochwertige Versorgung unter Einbindung der modernsten technologischen Möglichkeiten sichern.
Schon die demografische Entwicklung stellt das bestehende GKV-System vor erhebliche Herausforderungen und macht grundlegende Reformen unausweichlich. Gleichzeitig stehen die Krankenhäuser und ihre Träger schon heute unter erheblichem finanziellem Druck, weil sie in erheblichem Umfang die unzureichenden finanziellen Rahmenbedingungen kompensieren müssen. Aus diesem Grund begrüßen die AKG-Kliniken ausdrücklich die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit, die Bürgergeldbeziehenden als Pflichtmitglieder in der GKV zu belassen und die vom Bund zu tragenden und zu zahlenden Beiträge künftig kostendeckend auszugestalten. Wir befürworten auch die Einführung bzw. Erhöhung von geeigneten Lenkungssteuern, namentlich der Tabaksteuer, sowie einer Alkoholsteuer und die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke. Diese Instrumente tragen dazu bei, den gesundheitlichen Risiken in der Bevölkerung entgegenzuwirken und sollten gleichzeitig dazu genutzt werden, die Kosten der damit verbundenen Krankheitslasten durch entsprechende Zuschüsse in die GKV auskömmlich zu finanzieren.
Insofern lehnen wir eine ausschließlich auf pauschale Kostenreduzierungen ausgerichtete Gesetzgebung zur Stabilisierung der GKV ausdrücklich ab. Mit der verabschiedeten Krankenhausreform werden die notwendigen Strukturreformen zur Stabilisierung der Ausgabenentwicklung im Krankenhaussektor adäquat adressiert. Gleichzeitig bedarf es jedoch zielgerichteter Maßnahmen zur Steuerung der tatsächlichen medizinischen Inanspruchnahme.
STRUKTURREFORMEN STATT PAUSCHALE KÜRZUNGEN
Neben der demografischen Entwicklung stellen auch die bestehenden Krankenhausstrukturen und Finanzierungsmechanismen eine essenzielle Bedrohung für eine nachhaltig tragfähige Versorgung in Deutschland dar. Insbesondere die einzelfallbezogene Vergütung und die strikte Trennung der Versorgungsbereiche setzen Fehlanreize, die sowohl die Versorgungsqualität als auch die finanzielle Stabilität der GKV belasten.
Vor diesem Hintergrund kann eine glaubwürdige Antwort auf die Finanzierungsprobleme der GKV ausschließlich in einer beschleunigten und konsequenten Umsetzung von Strukturreformen in allen Teilen des Gesundheitswesens liegen.
KRANKENHAUSREFORM UMSETZEN
Die AKG-Kliniken unterstützen daher ausdrücklich den eingeschlagenen Weg der Krankenhausreform und fordern deren konsequente und schnelle Umsetzung. Während die Wirksamkeit der Krankenhausreform durch zusätzliche Ausnahmeregelungen und Fristverlängerungen erst vor wenigen Wochen unnötig abgeschwächt wurde, führen kurzfristige Sparmaßnahmen zu einem ungesteuerten Strukturwandel ohne planerischen Gestaltungsspielraum. Bund und Länder sollten vor diesem Hintergrund Möglichkeiten zur beschleunigten Umsetzung der Krankenausreform prüfen. Durch eine Reduzierung von Ausnahmetatbeständen und eine beschleunigte Konzentration hochspezialisierter Leistungen können zusätzliche Reserven in der stationären Versorgung gehoben werden, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.
VORHALTEFINANZIERUNG WEITERENTWICKELN
Ergänzend dazu braucht es ein Finanzierungssystem, das sich von Mengenanreizen konsequent löst und stattdessen eine tragfähige und nachhaltige Versorgung fördert. Ein solches Vergütungssystem muss den Krankenhäusern zugleich größere Gestaltungsspielräume für wirtschaftlich tragfähige und zukunftsfähige Versorgungsmodelle eröffnen – unabhängig vom Ort der Leistungserbringung. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich die Einführung sogenannter DRG-Kurzzeitfallpauschalen. Mit diesem Instrument wird das bestehende Vergütungssystem um einen sachgerechten Anreiz zu mehr ambulanter Versorgung am Krankenhaus ergänzt und der Übergang in das Modell der Vorhaltefinanzierung gestärkt. Eine parallele Fortführung der Hybrid-DRG dürfte zu unnötigen Anreiz- und Abgrenzungsproblemen führen. Wir empfehlen daher eine vollständige Abschaffung der Hybrid-DRG. Auf diese Weise können zusätzliche finanzielle Einsparungen zu Gunsten der GKV realisiert werden.
Die geplante Vorhaltefinanzierung bietet einen Einstieg in mengenunabhängige Vergütungsmodelle, schafft jedoch noch zu viele neue Anreizprobleme auf allen Steuerungsebenen. Für einen nachhaltigen Strukturwandel braucht es langfristige Budgetsicherheit (mindestens 5 Jahre) und eine Differenzierung nach tatsächlichem Vorhaltebedarf (z.B. anhand von Dringlichkeitsparametern der einzelnen Leistungen). Eine beschleunigte Einführung mengenunabhängiger Finanzierungslösungen würde einen nachhaltigen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen leisten.
Das Pflegebudget ist als Teil der notwendigen personellen Vorhaltung in eine fallunabhängige Vergütung zu integrieren (Vorhaltefinanzierung). Auf diese Weise können die bürokratischen Aufwände vollständig abgebaut und bedarfsgerechte Leistungskonzentrationen erleichtert werden. Der vorliegende Entwurf konterkariert die anstehenden Konzentrationsprozesse der Krankenhausreform.
Zusätzlich muss eine echte Vorhaltefinanzierung mit erweiterten Gestaltungsspielräumen im Bereich der Notfallversorgung und der ambulanten Leistungserbringung am Krankenhaus verbunden werden. Eine Vermeidung von stationären Behandlungsbedarfen darf nicht zu einer wirtschaftlichen Schwächung der Standorte führen. Andernfalls wird eine bedarfsgerechte Versorgung konterkariert.
NOTFALLVERSORGUNG UND PRIMÄRVERSORGUNG STÄRKEN
Die Krankenhausreform kann dabei nur einen ersten Schritt der notwendigen Strukturreformen darstellen. Eine kurzfristige und konsequente Umsetzung der Notfallreform gehört genauso zu einer nachhaltig tragfähigen Umgestaltung der Versorgungslandschaft wie die Umsetzung eines Primärversorgungssystems mit einer verantwortungsvollen Steuerung der Patientenströme. Derzeit können die ambulanten Strukturen weder in der Notfallversorgung noch in der Elektivversorgung den wachsenden Anforderungen gerecht werden. Auch hier sind Netzwerkstrukturen und Spezialisierungen erforderlich und tragen zu einer hochwertigen und tragfähigen Versorgung bei. Eine enge Verzahnung mit den stationären Strukturen ermöglicht sinnvolle Synergien und reduziert unnötige Engpässe. Doppelstrukturen in der ambulanten und stationären Diagnostik kann sich das GKV-System weder personell noch finanziell auf Dauer leisten.
KRISENVORSORGE MITDENKEN
Diese Ansätze tragen nicht nur zu einer effizienteren Versorgung bei, sondern stärken auch die Resilienz und Krisenfestigkeit der Gesundheitsversorgung in Deutschland in einer Zeit mit zunehmenden globalen Herausforderungen und Spannungen. Die Bedeutung einer funktionierenden Gesundheitsversorgung für den Zusammenhalt der Gesellschaft darf nicht unterschätzt werden und den akuten finanziellen Engpässen der öffentlichen Haushalte untergeordnet werden. Vielmehr sind die Spielräume der Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben gezielt dafür zu nutzen, krisenfeste Strukturen zu schaffen. Dazu gehören insbesondere belastbare Steuerungs- und Koordinierungsstrukturen zwischen den Krankenhäusern einer Region. Deshalb ist die neu geschaffene Koordinierungsfunktion zu einer zentralen Aufgabe der Krisenvorsorge weiterzuentwickeln und durch die Bereichsausnahme im Grundgesetz zu finanzieren.
Dabei ist offen anzusprechen, dass die anstehenden Reformen mit einer Reduktion des bisherigen Versorgungsumfangs einhergehen können. Umso wichtiger sind eine klare Rollenverteilung im Gesundheitssystem sowie ausreichende Gestaltungsspielräume für innovative, sektorenübergreifende Versorgungsformen. Gemeinwohlorientierung bedeutet für die AKG-Kliniken eine Gesundheitsversorgung, die die begrenzten Ressourcen und eine hochwertige Versorgung über Generationen hinweg in Einklang bringt.
