Wirtschaft braucht einen verlässlichen Rahmen – und erst recht die lokal verankerte Gesundheitswirtschaft mit ihrem Sicherstellungsauftrag für die Bevölkerung in der Region. Insofern begrüßen wir, dass die Krankenhäuser künftig nicht allein auf Fallbasis (Diagnosis Related Groups, DRG) bezahlt werden, sondern einen Teil ihrer Einnahmen als „Vorhaltefinanzierung“ für das Bereitstellen bestimmter personeller und technischer Versorgungstrukturen – etwa für Notfälle – erhalten sollen.
Doch auf diesen Teil der Finanzierung muss Verlass sein.
Die vom Gesetzgeber beschlossene regelhafte Neukalkulation des Vorhaltebudgets je Land und je Leistungsgruppe – beispielsweise für die „Interventionelle Kardiologie“ – auf Basis der tatsächlichen Fallzahlentwicklung schwächt diese Finanzierungssäule. Denn die Bundesländer erhalten damit einen Anreiz, das eigene Versorgungsaufkommen zu Lasten der anderen Bundesländer hochzufahren. Diesem Effekt kann durch eine Fortschreibungslogik, die allein auf Bevölkerungs- und Morbiditätsparameter abzielt, unmittelbar entgegengewirkt werden. Hierfür ist eine entsprechende Fortschreibungslogik auf Bundesebene zu entwickeln.
Die AKG hat dazu konkrete Vorschläge erstellt:
Deshalb fordern wir in einem ersten Schritt die Neuberechnung der Vorhaltefinanzierung auf Ebene der Bundesländer bis zur Etablierung einer populationsorientierten Kalkulationslogik auszusetzen. Das ermöglicht den Bundesländern eine verlässliche Planung und Stärkung regionaler Netzwerke. Die Vorhaltefinanzierung könnte mittelfristig durch eine Zuweisung des Vorhaltebudgets an regionale Netzwerke unter Führung der koordinierenden Krankenhäuser weiterentwickelt werden. Dazu wäre eine Abkehr von der strikten Standortlogik in der Finanzierung notwendig. Gleichzeitig eröffneten sich damit neue Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Zusammenarbeit vor Ort, die langfristig zu Regional- und Trägerbudgets weiterentwickelt werden könnten. Solche Budgets schafften keine Fehlanreize zur Steigerung des Fallaufkommens oder zu Verschiebungen an den Sektorengrenzen, sondern beförderten die regionale Verantwortung für die Gesunderhaltung der Bevölkerung. Die Stärkung präventiver Angebote in allen Sektoren der Gesundheitsversorgung wird dadurch stärker in den Fokus rücken.